Für medizinische Versorgung und eventuellen Rücktransport im Ausland ist die Auslandskrankenversicherung die passende Wahl, um Kosten zu decken.
Die Reisekrankenversicherung tritt bei Aufenthalten unter einem Jahr ein, im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die ab einem Jahr gilt.
Stornogebühren bei Reiseabsagen aufgrund von Umentscheidungen oder unerwarteten Ereignissen wie Krankheit übernimmt die Reiserücktrittskostenversicherung, was sonst selbst zu zahlen wäre.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung deckt die Reiseabbruchversicherung Stornogebühren, jedoch nur bei dringenden Gründen. Ein Abbruch aus beliebigen Gründen wird nicht berücksichtigt.
Im Falle von Schäden an Personen oder Eigentum Dritter unterstützt die Reisehaftpflichtversicherung dabei, die entstandenen Kosten zu begleichen.
Alle entstehenden Kosten bei schweren Verletzungen mit dauerhaften körperlichen Schäden, die im Urlaub passieren, werden von der Reiseunfallversicherung übernommen.
Kosten bei Diebstahl oder Beschädigung des Gepäcks werden bis zu einer festgelegten Summe von der Reisegepäckversicherung übernommen.
Bei rechtlichen Streitigkeiten im Ausland bietet die Reiserechtsschutzversicherung Schutz, übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die aus verschiedenen Rechtsschutzarten wie Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bestehen.
Bei Unfällen im Ausland bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Unterstützung in Form von Hilfestellungen wie Informationsbeschaffung, Organisation von Rückreisen, Krankenbesuchen und mehr.

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